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Schlagwörter: Unfall was tun als Geschädigter, Verhalten nach Autounfall
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Andreas Koop aktualisiert.
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Januar 4, 2025 um 12:59 a.m. Uhr #245
Nach über 10 Jahren in meinem Beruf als Kfz Sachverständiger muss ich im Jahr 2025 leider immer noch feststellen, dass viele unfallgeschädigte Autofahrer immer noch den Fehler machen, sich nach einem Unfall direkt bei der gegnerischen Versicherung zu melden. Erschreckenderweise wird dies oft sogar von der Polizei an der Unfallstelle empfohlen oder in Fahrschulen gelehrt.
Ein besonders problematischer Punkt ist auch, dass auf den Rückseiten von Unfallberichten der Polizei sich häufig die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer findet. Der Zentralruf ist ein Partner der Versicherungen und verbindet die Anrufer oft direkt mit der gegnerischen Versicherung. Das ist vergleichbar mit dem Versuch, den Fuchs den Hühnerstall bewachen zu lassen. Warum? Weil die gegnerische Versicherung, die für den Schaden des Verursachers zahlen muss, natürlich versucht, ihre Kosten so gering wie möglich zu halten.
Warum nicht die gegnerische Versicherung kontaktieren?
1. Schadensmanagement der Versicherungen
Versicherungen kürzen systematisch Schadenspositionen, um ihren Gewinn zu maximieren. Auf der Strecke bleiben dabei die Rechte der Geschädigten.2. Minderwertige Reparaturen
Versicherungen versuchen oft, Reparaturen in unterbezahlten Partnerwerkstätten durchzuführen. Das Ergebnis sind oft minderwertige Arbeiten, die später Probleme verursachen können.Was solltet ihr stattdessen tun?
1. Freie Gutachterwahl: Jeder Geschädigte hat das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.
2. Freie Werkstattwahl: Ihr könnt frei entscheiden, in welcher Werkstatt euer Fahrzeug repariert wird.
3. Rechtsanwalt einschalten: Ein Anwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass eure Ansprüche umfassend geltend gemacht werden.Das Gesetz auf eurer Seite:
Gemäß § 249 BGB Abs.1 dürft ihr nach einem Unfall weder besser noch schlechter gestellt werden als vor dem Unfall. „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“→ Das bedeutet, der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Schaden nie eingetreten. Es geht um die sogenannte Naturalrestitution. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist dabei der beste Beweis für die Schadenshöhe, Wertermittlung und die notwendigen Reparaturwege. Gute Kfz-Sachverständige vertrauen auf das Gesetz und helfen geschädigten Autofahrern zügig und „kostenneutral“ weiter. Sie arbeiten gemeinsam mit Rechtsanwälten für Verkehrsrecht zusammen, damit anfallende Schadenersatzansprüche zügig angemeldet und von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Diskussion:
1. Welche Erfahrungen habt ihr nach einem Unfall gemacht?
2. Kennt ihr jemanden, der Probleme mit minderwertigen Reparaturen hatte?
3. Was könnten wir tun, um Autofahrer besser über ihre Rechte zu informieren?
Lasst uns in diesem Thema gemeinsam darüber sprechen, wie wir die Rechte der Geschädigten stärken und den Einfluss der Versicherungen kritisch hinterfragen können. Falls Bedarf besteht, können wir ein eigenes Thema zu Reparaturproblemen und Partnerwerkstätten eröffnen.
Vertraut auf unabhängige Kfz-Sachverständige – und meldet euch nicht direkt bei der gegnerischen Versicherung!
Hier findet man unabhängige Kfz-Sachverständige. -
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